Anforderungen an Sanierungsgutachten

Im IDW Standard 6 wird unter Punkt 6.3. zum Aufbau des

integrierten Sanierungsplans ausgeführt:

 

Abs. 140: „Der im Sanierungskonzept verankerte Sanierungsplan ist integriert als Ergebnis-, Finanz- und Vermögensplan zu erstellen. Dabei wird, ausgehend von den betrieblichen Teilplänen (Absatzplanung, Investitionsplanung, Personalplanung etc.), eine Plan-Gewinn- und Verlustrechnung, darauf aufbauend ein Finanzplan und eine Planbilanz entwickelt (monatlich, quartalsweise, halbjährlich, jährlich).“

 

Abs. 142: „Zur Berücksichtigung der Planungsunsicherheiten kann es zudem sachgerecht sein, Sensitivitäts- oder Alternativrechnungen durchzuführen ...“

 

Im Muster für die Schlussbemerkung wird explizit auf die Überführung der geplanten Maßnahmen in eine integrierte Ertrags-, Liquiditäts- und Vermögensplanung hingewiesen.


neben einigen anderen Urteilen, hat ein Urteil des OLG Köln, vom 24.09.2009 (Az.: 18 U 134/05) maßgebliche Anforderungen festgelegt

 

... das in diesem Fall vorgelegte Sanierungskonzept war
nicht verwertbar, da … unter anderem, …


detaillierte Planungsrechnungen, Plan-Bilanz und Szenario-Rechnungen fehlten


weitere Informationen zum IDW Standard S6 unter www.idw.de